Verteidigung der Presse


Nicht nur Tageszeitungen und Fernsehen sind „Presse“ und genießen als solche besonderen Schutz. Jede auf die Beschaffung und Verbreitung von Nachrichten und Meinungen gerichtete Tätigkeit wird von Presserecht erfasst. Dies bringt Pflichten mit sich, bedeutet aber in erster Linie, dass diese gesamte Tätigkeit von dem grundgesetzlich geschützten Recht auf Pressefreiheit umfasst ist.

Die Pressefreiheit wird jeden Tag auf unterschiedlichste Art und Weise angegriffen und muss jeden Tag verteidigt werden. Angriffe auf Personen, die in diesem Sinne Pressearbeit machen, sind zahlreich. Betroffene der Berichterstattung, politische Gegner oder staatliche Stellen können auf verschiedenste Art und Weise, mit Strafanzeigen, zivilrechtlichen Klagen oder mit anderen Mitteln, versuchen, eine Berichterstattung zu verhindern.

Immer öfter wird beispielsweise antifaschistischen Zeitschriften oder Initiativen von Neonazis die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vorgeworfen. Zivilgesellschaftliche Institutionen berichten im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über Missstände und werden hierfür abgemahnt. Arbeitgeber drohen GewerkschafterInnen und anderen, die sich kritisch über ihre Praxis geäußert haben, mit zivilrechtlichen und/oder strafrechtlichen Folgen.

Wir prüfen, ob an den Vorwürfen gegen Sie juristisch „etwas dran“ ist, und verteidigen Sie gegen solche Angriffe. Selbst wenn es im Einzelfall zu rechtsverletzender Berichterstattung gekommen ist, lässt sich oft der Schaden für Sie begrenzen, wenn schnell und eindeutig reagiert wird.